
bezeichnet eine im Rahmen eines Dokumenten-Akkreditivs vereinbarte Ermächtigung an eine Bank, Vorschüsse an den Begünstigten zu zahlen, ohne daß dieser zur vorherigen Einreichung der Dokumente verpflichtet ist. Er muß aber die im Akkreditiv vorgeschriebenen Dokumente innerhalb der Gültigkeitsdauer d...
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bezeichnet eine im Rahmen eines Dokumenten- Akkreditiv s vereinbarte Ermächtigung an eine Bank, Vorschüsse an den Begünstigten zu zahlen, ohne daß dieser zur vorherigen Einreichung der Dokument e verpflichtet ist. Er muß aber die im Akkreditiv vorgeschriebenen Dokument e innerhalb der Gültigkeitsdauer des Akkreditiv s nachreichen. Die Bezei.....
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